Wahlordnung des Zwickauer Anwaltvereins e.V.

  1. Die Wahlen zum Vorstand des Zwickauer Anwaltsvereins erfolgen in offener Abstimmung. Die Mitgliederversammlung kann mit 2/3 der anwesenden Stimmen eine andere Wahlart beschliessen.
  2. Die Mitgliederversammlung wählt 3 Mitglieder der Wahlkommission. Die Mitglieder der Wahlkommission. Die Mitglieder der Wahlkommission müssen nicht Vereinsmitglieder sein. Die Wahl erfolgt offen und am Block. Die Mitglieder der Wahlkommission bestimmen einen Vorsitzenden
  3. Die Wahlkommission leitet die Wahlhandlung nach nachstehender Ordnung.
  4. Der Leiter der Wahlkommission stellt die Beschlussfähigkeit der Mitgliederversammlung fest.
  5. Der Leiter der Wahlkommission nimmt die Vorschläge für die Kandidatenliste entgegen. Der Leiter der Wahlkommission schliesst die Kandidatenliste ab, wenn mindestens die in der Satzung vorgeschriebene Anzahl an Vorschlägen für Vorstandsmitglieder erreicht ist und aus der Mitgliederversammlung keine weiteren Vorschläge erfolgen.
  6. Die Wahlkommission lässt über die Kandidaten einzeln abstimmen. Das Abstimmungsergebnis ist in einem Protokoll festzuhalten. Dieses Protokoll hat mindestens zu enthalten:
  7. Anzahl der anwesenden beschlussfähige Mitglieder;
    * Name des Kandidaten;
    * Anzahl der auf ihn entfallenen Ja-Stimmen;
    Das Protokoll ist von allen Mitgliedern der Wahlkommission zu unterzeichnen.
  8. Die Wahlkommission stellt fest, wer von den Kandidaten in den Vorstand gewählt worden ist. Entsprechend der satzungsmäßige vorgeschriebene Zahl der Vorstandsmitglieder sind diejenigen gewählt, auf die die meisten Ja-Stimmen entfallen.
  9. Der Vorstand konstituiert sich danach in geheimer Beratung. Das Ergebnis der konstituierten Sitzung ist den Mitgliedern bekannt zu geben.
  10. Der Vorsitzende der Wahlkommission beendet nach Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Wahlhandlung die Wahl.